Sitz des Vereins: Bochum | Verwaltung: Hohlweg 22 | 45147 Essen
Mo. - Do. 9 - 12 Uhr & 13 - 16 Uhr, Fr. 9 - 12 Uhr
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Sie möchten so lange wie möglich zu Hause bleiben? Dabei unterstützen wir Sie und Ihre Angehörigen gerne. Unsere DRK-Schwesternschaft bietet Ihnen nicht nur fachlich kompetente Hilfe, sondern auch Engagement, Einfühlungsvermögen und Zuverlässigkeit. Unser Ziel ist es, Ihnen das Leben in gewohnter und vertrauter Umgebung zu ermöglichen.
Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
Kranken –und Seniorenpflege Münster
Mehrgenerationenhaus Mathildenstift
DRK-Schwesternschaft Westfalen e.V.
Münzstr. 38
48143 Münster
Telefon 0251 / 48243-0
Fax
0251 / 48243-99
Auch die pflegerische Betreuung zählt zu den Leistungen der Pflegekassen. Eine Betreuungskraft kann Sie stundenweise betreuen und somit Angehörige entlasten. Zu den Betreuungsmaßnahmen zählen:
Grundpflege
Die Leistungen nach SGB XI beinhalten grundpflegerische Maßnahmen, wie z. Bsp.:
Hauswirtschaftliche Leistungen
Die Leistungen der Pflegekassen beinhalten ebenfalls hauswirtschaftliche Leistungen, wie z. Bsp.:
Verhinderungspflege
Jedem Pflegebedürftigen, der mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist, stehen jedes Jahr 1.612,- € Verhinderungspflege zu. Die Verhinderungspflege soll die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherstellen, wenn die Pflegeperson die Versorgung durch Urlaub, Krankheit o.ä. nicht sicherstellen kann. Gerne übernehmen wir in dieser Zeit die Pflege Ihres Angehörigen für Sie. Die Leistungen der Verhinderungspflege können:
Pflegeberatungsbesuche
Jeder Pflegebedürftige, der in einem Pflegegrad eingestuft ist und keine Sachleistungen über einen anerkannten ambulanten Pflegedienst bezieht, muss regelmäßig Pflegeberatungsbesuche nach §37 SGB XI abrufen.
Gerne beraten wir Sie bei Ihnen zu Hause. Im Rahmen des Pflegeberatungsbesuchs kann eine individuelle Pflegeschulung in Anspruch genommen werden. Die beratende Pflegefachkraft gibt Ihnen Tipps im Umgang mit Ihren Angehörigen und kann eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Schulung durchführen.
Sofern Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, wird diese Leistung von der Pflegekasse getragen. Der Entlastungsbetrag von 125,- € monatlich kann über unsere Leistungen in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie noch nicht in einen Pflegegrad eingestuft sein, können wir Sie diesbezüglich beraten und Sie bei der Antragsstellung unterstützen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Die Krankenkasse bezahlt Maßnahmen der Behandlungspflege, wie z.B.
Im Falle einer akuten Erkrankung bezahlt die Krankenkasse die sogenannte Krankenhausvermeidungspflege. Zu dieser zählen u. a. die
Diese Leistungen können auch nach einem Krankenhausaufenthalt vom behandelnden Arzt im Krankenhaus verordnet werden.
Alle Leistungen des SGB V müssen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Wir reichen die Formulare für Sie bei der Krankenkasse ein.
Private Leistungen
Verordnungs- und Medikamentenservice
Wir bieten für alle unsere Pflegekunden einen Verordnungs- und Medikamentenservice an.
Dieser beinhaltet:
Gerne vermitteln wir Ihnen auch Leistungen des lokalen DRK Kreisverbands wie Hausnotruf und Essen auf Rädern.
Natürlich können alle unsere Leistungen auch als Privatleistungen in Anspruch genommen werden.
Unseren vollständigen Leistungskatalog können Sie telefonisch oder per Mail abfragen.
Rufen Sie uns für eine telefonische Beratung unter 0251 / 48243-0 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und erstellen ein individuelles Leistungspaket mit Ihnen zusammen
Hohlweg 22, 45147 Essen, Deutschland
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